Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Zuschuss kann als Projektförderung in Form einer Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden. Der Antragsteller hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung zweckgebunden als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen.
Weitere Förderungen sind bei der Antragstellung anzugeben, auch wenn noch keine Bewilligung vorliegt. Bei Zuwiderhandlung führt dies zum Verlust der Förderungsmaßnahme durch die HighShip Material Science Research Foundation.
Mit öffentlichen Mitteln bezuschusste Projekte werden in der Regel nicht gefördert.