Die Stiftung verfügt über beträchtliche Autonomie und Flexibilität, um ihre satzungsgemäßen Ziele zu erreichen. Sie ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung und hat den Zweck, die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der maritimen Forschung, der Entwicklung neuer umweltschonender Verkehrsmittel, Verbundfaserstoffentwicklungen, neuer Produktionsverfahrenswege sowie Wasserforschung voranzutreiben. Die Stiftung fördert insbesondere die Forschung in den Bereichen Natur- und Ingenieurwissenschaften, mit einem Schwerpunkt auf der Entwicklung neuer Werkstoffe, Verkehrsmittel und Wasser.
Um diese Ziele zu verwirklichen, führt die Stiftung eigene Forschungsprojekte durch, vergibt an und unterstützt Forschungsprojekte von öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen sowie vergibt Stipendien, auch an Doktoranden. Die Vergabekriterien für die Stipendien werden in Richtlinien festgeschrieben, die der vorherigen Zustimmung des Finanzamts bedürfen. Darüber hinaus kann die Stiftung ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 AO verwirklichen oder Mittel für steuerbegünstigte Zwecke i.S.v. Ziffer 2.2. Satz 1 für andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts beschaffen.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ihre Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden, und keine Person darf durch Ausgaben begünstigt werden, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. Durch diese klaren Regelungen gewährleistet die Stiftung ihre Autonomie und Flexibilität bei der Umsetzung ihrer satzungsgemäßen Ziele.